Homeoffice in Frankreich: Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?

 
 
 

Das Arbeiten im Homeoffice ist in Frankreich mittlerweile weit verbreitet, doch viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Kosten der Arbeitgeber übernehmen muss. Ob es sich um Internetgebühren, Stromkosten oder die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien handelt – das französische Arbeitsrecht legt fest, dass der Arbeitgeber für bestimmte Ausgaben verantwortlich ist. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Regelungen und gibt Arbeitnehmern einen Überblick darüber, wie sie ihre Rechte auf Kostenübernahme geltend machen können.





1. Rechte der Arbeitnehmer im Homeoffice



Das Arbeiten im Homeoffice erfreut sich in Frankreich immer größerer Beliebtheit, insbesondere seit der COVID-19-Pandemie. Doch mit dieser Entwicklung entstehen neue Fragen rund um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zu den wichtigsten Fragen gehört die Kostenübernahme für die Arbeit im Homeoffice. Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, welche Ausgaben vom Arbeitgeber übernommen werden müssen und wie diese rechtlich abgesichert sind.

"In Frankreich sieht das Arbeitsrecht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bestimmte arbeitsbezogene Kosten zu tragen. Dies umfasst insbesondere alle Ausgaben, die ausschließlich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen."

Adélaïde Sapelier
Recruiter
Eurojob-Consulting

ASapelier




Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie nicht alleine für die Finanzierung ihres Arbeitsplatzes im Homeoffice verantwortlich sind. Diese Pflicht des Arbeitgebers beruht auf der Grundregel, dass Arbeitnehmer durch ihre Tätigkeit keine zusätzlichen Belastungen erfahren sollten.

Zudem sind laut französischem Arbeitsrecht Regelungen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden. Unternehmen wie Airbnb und Orange haben beispielsweise klare Richtlinien zur Kostenübernahme für ihre Mitarbeiter im Homeoffice entwickelt, die als Beispiel dienen können. Es ist wichtig, dass beide Seiten die Regelungen gut kennen und die gesetzliche Grundlage in Frankreich verstehen.

2. Pflichten des Arbeitgebers zur Übernahme von Kosten



In Frankreich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung, dass Mitarbeiter keine zusätzlichen Kosten durch die Arbeit im Homeoffice haben. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die durch verschiedene Arbeitsrechtsregelungen untermauert wird. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer alle nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung hat oder ihm die dafür anfallenden Kosten erstattet werden.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes: Büromaterialien, technische Geräte und eventuell notwendige Softwarelizenzen sind typische Posten, die der Arbeitgeber in der Regel bereitstellen muss. Zudem kann der Arbeitgeber für den Mitarbeiter monatliche Pauschalbeträge festlegen, um die allgemeinen Betriebskosten zu decken. Ein Beispiel hierfür ist der Ansatz von Unternehmen wie SNCF, die ihren Mitarbeitern eine monatliche Pauschale für Internet- und Stromkosten im Homeoffice gewähren.

Für Arbeitnehmer ist es ratsam, sich die geltenden Firmenrichtlinien und schriftlichen Zusagen des Arbeitgebers über die Erstattung anzusehen, um bei eventuellen Unklarheiten vorbereitet zu sein. Im Fall von Streitigkeiten kann die fehlende Erstattung zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, da das französische Arbeitsrecht klar auf die Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers hinweist.

3. Welche Kosten müssen übernommen werden?



Die häufigsten Kosten, die Arbeitgeber in Frankreich für ihre Arbeitnehmer im Homeoffice übernehmen sollten, lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen. Zu den typischen Aufwendungen zählen:

  • Technische Ausstattung: Dazu gehören Computer, Drucker, Mobiltelefone und Zubehör, die für die Erledigung der Arbeit notwendig sind.
  • Internet- und Telefonkosten: Falls das Homeoffice den Arbeitnehmer dazu zwingt, mehr für Internet und Telefonie auszugeben, sollte der Arbeitgeber diese Kosten entweder direkt tragen oder eine Pauschale erstatten.
  • Stromkosten: Da das Arbeiten von zu Hause aus mehr Strom verbraucht, können Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Erstattung für zusätzliche Stromkosten anzubieten.
  • Büromöbel: In manchen Fällen sind Unternehmen bereit, auch Möbel wie ergonomische Bürostühle oder Schreibtische zu stellen oder finanziell zu unterstützen.

Einige Unternehmen, wie zum Beispiel TotalEnergies, haben für diese Kostenübernahme spezielle Programme eingeführt, um ihren Arbeitnehmern im Homeoffice bessere Bedingungen zu ermöglichen. Diese Kategorien und Kostenaufteilungen dienen als Orientierungshilfe und werden meist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.





4. Belege und Nachweise für die Erstattung



Damit Arbeitnehmer in Frankreich eine Erstattung der Homeoffice-Kosten erhalten können, müssen sie häufig Belege und Nachweise für ihre Ausgaben vorlegen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn der Arbeitgeber keine Pauschalbeträge anbietet, sondern die tatsächlichen Kosten erstattet werden. Rechnungen und Quittungen für Internetkosten, Strom oder Büromaterialien sollten daher gut aufbewahrt werden, um bei Bedarf eine genaue Abrechnung vorlegen zu können.

Einige Unternehmen, wie Engie, haben spezielle Systeme und Formulare für die Kostenrückerstattung im Homeoffice entwickelt, um den administrativen Aufwand für ihre Mitarbeiter zu minimieren. Arbeitnehmer sollten sich mit den internen Richtlinien ihres Unternehmens vertraut machen und wissen, welche Dokumente nötig sind, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Eine klare Regelung zur Kostenübernahme erleichtert nicht nur den Arbeitsalltag, sondern verhindert auch Missverständnisse und Konflikte. Dies stellt sicher, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Homeoffice-Regelung profitieren und keine unnötigen Konflikte entstehen.

5. Wie sich Arbeitnehmer absichern können



Das Arbeiten im Homeoffice bringt in Frankreich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und sicherstellen, dass sie bei den anfallenden Kosten nicht allein aufkommen müssen. Das französische Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber, die für das Homeoffice anfallenden Kosten zu übernehmen. Klare schriftliche Vereinbarungen sind hier der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden und den Arbeitsalltag harmonisch zu gestalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer von Beginn an offen mit dem Arbeitgeber kommunizieren sollten, welche Kosten im Homeoffice tatsächlich entstehen und welche Belege dafür erforderlich sind. Ein klarer Überblick über die Kostenübernahmerichtlinien des Unternehmens hilft Arbeitnehmern, ihre Ausgaben gut zu planen und ihre Rechte einzufordern. Unternehmen wie BNP Paribas und Engie bieten Beispiele für transparente Lösungen, die auch andere Arbeitgeber anregen können, gerechte Regelungen zu etablieren.

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Olivier

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